• wer darf sich privat versichern?

    • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 5.775 Euro monatlich bzw. ab 69.300 Euro im Jahr (Versicherungspflichtgrenze 2024) können sich in der PKV versichern. 

    • Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
  • wer ist gesetzlich versichert?


    • Alle  Bürger dürfen bzw. müssen in die gesetzliche Krankenversicherung. 

    • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 5.775 Euro sind automatisch gesetzlich versichert und können sich nicht privat voll versichern 

    • Gutverdiener mit einem jährlichen Einkommen über (69.300) (JAEG) Brutto, Freiberufler, Selbstständige und Beamte können freiwillig beitreten, oder sich für die PKV entscheiden. 
  • 50 % Arbeitgeberzuschuss

    Arbeitgeberzuschuss 


    • Es gibt 50 % Zuschuss vom Arbeitgeber für die Private Krankenvollversicherung 

    • Arbeitgeberzuschuss für Angestellte mit privater Krankenversicherung In Deutschland sind gesetzlich festgeschrieben
  • Vorteile einer PKV

    Die private Krankenkasse bringt im Vergleich zur gesetzlichen deutliche Vorteile mit sich


    •  Je jünger, desto günstiger

       Die Beiträge werden nach Alter und
      Gesundheitsstatuts kalkuliert. 


    •   Individueller Leistungsumfang

        Ihr Tarifangebot ist deutlich breiter aufgestellt als bei gesetzlichen Krankenkassen.


    •   schnellere Terminvergabe

        Facharzttermine sind schwer zu bekommen,
       jedenfalls kurzfristig. Wer sich am Telefon als
       Privatpatient zu erkennen gibt, bekommt
       einen schnelleren Termin.


    •  Vorteile im Krankenhaus

       Einbettzimmer und Chefarztbehandlung  


       hochwertige Behandlungsmethoden

       z.B. durch unbegrenzte Erstattung im GOÄ, statt
     nach § 12 (SGB V)  Wirtschafttlichkeitsgebot der
     gesetzlich versicherten


    •   hohe Beitragsrückerstattungen 

      bis zu 6 Monatsbeiträgen an Rückerstattung ist
     möglich, bei Leistungsfreiheit, außer bei
     Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen.
     Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die
     Beitragsrückerstattungen nicht negativ.  

  • Beitragshöhe der GKV ?

    Bei der GKV hängt die Höhe des Beitrags vom Einkommen ab


     

    Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel:



    •  Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
    •  Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    •  Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen
      oder Dividenden
    •  Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden    oder geschiedenen Ehegatten
    • der Zahlbetrag der Rente (laut Rentenbescheid)
    • Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen



  • Beitragshöhe in der PKV ?

    bei der PKV spielt es keine Rolle, wie viel der Versicherte verdient.


    folgende Faktoren bestimmen  

    die Beitragshöhe in der PKV :


    1. Leistungen:

     Sie bestimmen die Leistungen selbst.

     (je mehr Leistungen, desto höher oder geringer der Beitrag)


    2. Alter: 

    je jünger Sie bei Abschluss sind, desto tiefer fallen Ihre Prämien aus.


    Vor dem Abschluss einer Privatversicherung müssen Sie verschiedene Gesundheitsfragen beantworten. 

    Je gesünder Sie sind, desto geringer ist Ihr Beitrag.


    4.Selbstbehalt: Die Höhe des Selbstbehalts wirkt sich direkt auf den Beitrag aus. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie.

  • wieder zurück in die Gesetzliche Krankenkasse?


    • Angestellte: 

           Wenn Sie jünger als 55 Jahre sind und Ihr
          Einkommen unter die
          Versicherungspflichtgrenze sinkt, können Sie
          zurück in die Geseztliche Krankenkasse.


    • Selbständige: 

          Sobald ein versicherungspflichtiges
         Arbeitsverhältnis besteht, und Sie mit Ihrer
         Selbständigkeit aufhören, oder es nur noch
         nebenberuflich ausüben, können Sie wieder
         zurück in die Gesetzliche Krankenkasse. 


    • bei Arbeitslosigkeit:

           Bei Bezug von Arbeitslosengeld können Sie
          sich gesetzlich versichern


    • Älter als 55 Jahre

          Wenn das Einkommen unter 450 Euro im Monat
         liegt, ist ein Wechsel in die
         Familienversicherung des Partners möglich.


    Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben, gibt es die Möglichkeit, in die Familienversicherung des Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartners zu wechseln . 


    Voraussetzung ist, dass sie ihr Gewerbe aufgegeben und kein Gesamteinkommen über 485 Euro monatlich haben (hierzu zählen auch Mieteinnahmen und usw. ) (vgl. SGB 5 §10 Abs. 1 Punkt 5.).



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Krankenversicherungen - Vor und Nachteile im Überblick 



Private Krankenversicherung



hochwertige Behandlungsmethoden

auch spezielle Medikamente


unbegrenzte Leistungen 

nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)


Chefarztbehandlung

auch Einbettzimmer


Beiträge Einkommensunabhängig


vertraglich garantierte Leistungen


hohe Beitragsrückerstattungen


feste Beitragsentlastung im Alter wählbar


Alterungsrückstellungen

schnellere Termine


Individuelle Absicherung



 




Gesetzliche Krankenversicherung



Standard Behandlungsmethoden

Standard Medikamente


begrenzte Leistungen

nach Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V)


Kassenärztliche Behandlung

 Mehrbettzimmer


Beiträge Einkommensabhängig

 

Leistungskürzungen möglich


keine Beitragsrückerstattungen


keine Beitragsentlastung im Alter wählbar


keine Alterungsrückstellungen


Termine meist mit langen Wartezeiten

Familienversicherung






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Die eigene Arbeitskraft ist Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Lebens führt. Meistens kann der Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.



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gerne darfs du mich bei fragen auch telefonisch kontaktieren
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